Österreichischen Konsumentendialog

Hartinger-Klein begrüßt Initiative der EU-Kommission für einen “New Deal” für Konsumenten
“Neue Angebote und Entwicklungen erfordern besseren Schutz für Verbraucher”

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein unterstützt den gestern in Wien von EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Vera Jourová präsentierten “New Deal for Consumers”. “Ich stehe als Konsumentenschutzministerin den Zielrichtungen der Vorschläge sehr positiv gegenüber. Neue Herausforderungen durch neue Marktgegebenheiten bedürfen neuer rechtspolitischer Antworten”, so Hartinger-Klein gestern beim “Österreichischen Konsumentendialog”, der Teil einer europaweiten Präsentationstour der EU-Kommission zu ihren Plänen für einen verbesserten Verbraucherschutz gewesen ist. Ein wichtiger Fokus der Vorschläge der Kommission liegt in der Stärkung der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung bei Verstößen gegen EU-Konsumentenschutzbestimmungen. ****

Hartinger-Klein unterstrich die Notwendigkeit für neue konsumentenpolitische Regelungen am Beispiel der VW-Dieselproblematik. In diesem Bereich hat es bislang kaum Entschädigungen für individuell geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben. “Ich darf hier in Erinnerung rufen, dass ich als Konsumentenschutzministerin diese verbraucherfeindliche Vorgangsweise nicht hinnehmen kann und will”, so die Bundesministerin, die in diesem Zusammenhang auf die von ihr gemeinsam mit der Arbeiterkammer initiierten Sammelklagen gegen den deutschen Autohersteller verwies.

Zwtl.: Mehr Schutz beim “Bezahlen mit persönlichen Daten”

Positiv bewertete Hartinger Klein auch den Kommissionsvorschlag zur Modernisierung des Verbraucherrechtes, der sich neuer Marktgegebenheiten annimmt, die sich im Zuge der Digitalisierung entwickelt haben. “Ich begrüße dies ausdrücklich. Zum einen sollen Verbraucherverträge über digitale Dienstleistungen auch dem Schutzbereich unterstellt werden, wenn der Verbraucher anstelle von Geld seine persönlichen Daten zur Verfügung stellt. Dies ist ein wichtiger Ansatz und stellt auch Kohärenz zu den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission betreffend digitale Inhalte her”, unterstreicht Hartinger Klein.

Ebenso Zustimmung signalisiert die Sozialministerin zu diskutierten Neuregelungen im Bereich der digitalen Plattformen. Hier sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Plattformen vorvertraglich darüber informieren müssen, ob der Anbieter Verbraucher oder Unternehmer ist sowie darüber, ob die EU-Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden. Sofern ein Ranking seitens der Plattform vorgenommen wird, muss über die Hauptparameter der Reihung informiert werden. So sind etwa Angaben zu machen, ob die Plattform Provisionen vom Anbieter erhält. All diese Informationspflichten sollen dem Verbraucher bzw. der Verbraucherin eine wichtige Orientierungshilfe im Vorfeld des Vertragsabschlusses bieten. Dadurch wird auch das Verbrauchervertrauen in diese Marktplätze gestärkt.

Verstärkten Diskussionsbedarf sieht die Bundesministerin hingegen noch bei den Plänen für “Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher”.

“Die Diskussion zum Vorschlag steht derzeit erst am Beginn und es bedarf noch vieler Klarstellungen. Diese herbeizuführen wird insbesondere Aufgabe des österreichischen EU-Ratsvorsitzes sein. Ich bin aber der Überzeugung, dass die zur Diskussion stehenden Richtlinien-Vorschläge grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung sind. Gleichwohl bedarf es intensiver Diskussionen, um ein ausgewogenes System zu erzielen. Es müssen den Mitgliedstaaten auch ausreichend Möglichkeiten eingeräumt werden, die Maßnahmen in das innerstaatliche Rechtssystem kohärent zu implementieren. Gerade im Bereich des Verfahrensrechtes und der Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Effektuierung des Verbraucherrechtes müssen ausreichend Spielräume belassen werden”, so Bundesministerin Hartinger-Klein abschließend.

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